Wohnmobilauflastung


Am Anfang steht die Frage: Wie hoch soll oder will ich mein Wohnmobil auflasten.

Danach sollte man das tatsächliche " Reisegewicht " des Wohnmobils, einschließlich aller notwendigen Utensilien,- gefüllter Gasflaschen, Wassertanks usw. ermitteln.
Dies erledigt der TÜV oder der Dekra für Sie auf einer geeichten Waage.


Anhand der Wiegekarte stellen Sie nun die Differenz zwischen dem "Reisegewicht" und dem zulässigen Gesamtgewicht ( Spalte 15 Ihres Fahrzeugscheins ) fest.
Bitte denken Sie aber daran,- eine Auflastung über 3500 kg bringt etliche Nachteile mit sich.
Sie unterliegen z.B. dem Überholverbot ( wie LKW's ) auf Autobahnen und dürfen nicht über 80 Km/h fahren!
Die HU-Abnahme, für Fahrzeuge die nicht älter als sechs Jahre sind, ist inzwischen auf zwei Jahre erweitert worden.
Die Abgasuntersuchung ist jedoch weiterhin jährlich fällig.

In dem Ordner Details stellen wir Ihnen alle aufzulastende Fahrzeuge vor.
Oder informieren Sie sich mit der SMV-Gewichtsauflastung


Das zulässige Gesamtgewicht eines Wohnmobils ist zwischenzeitlich zu einem äusserst wichtigen Thema geworden. Die weit verbreitete Ansicht, daß man um 10% überladen könne, gilt schon lange nicht mehr. In allen europäischen Ländern wird Überladung streng bestraft. Im günstigsten Fall verlangt die Polizei, daß das Übergewicht an Ort und Stelle ausgeladen wird. Ist ein Fahrzeug gravierend überladen und wird ein Unfall verursacht, so kann sich die Haftpflicht und Kaskoversicherung auf grobe Fahrlässigkeit berufen und die Regulierung ganz oder teilweise verweigern.
Die meisten Autofahrer denken, daß sich eine Überladung auf das Gesamtgewicht eines Wagens bezieht. Dies ist jedoch falsch ! Richtig ist, daß alleine die Achslasten von der Polizei als Bezugsgrössen herangezogen werden. Wenn das Hauptgewicht im Heck eines Fahrzeugs ruht, so wird die Vorderachse oftmals entlastet und die Hinterachse überlastet. Obwohl eine gefährliche Überlastung der Hinterachse und der Reifen vorliegt, kann sich das Gesamtgewicht innerhalb der gesetzlichen Toleranzen befinden. Man sollte also vor Fahrtantritt die Achslasten nach den Spielregeln der Polizei kontrollieren.


Das zweite Stichwort zum Thema Auflastung betrifft die Kraftfahrzeugsteuer.
Fahrzeuge unter 2800 kg werden nach Hubraum besteuert. Diesel-Fahrzeuge, die nicht eine der EuroNormen erfüllen, werden mit bis zu € 35,- pro angefangene 100ccm besteuert. So mancher Fahrzeugbesitzer reibt sich denn auch angesichts des Steuerbescheides verwundert die Augen, wenn er € 750,- an Steuer berappen soll, während sein cleverer Nachbar für dieselbe Fahrzeugklasse gerade einmal ein Viertel aufwenden muss und das sogar ohne irgendwelche einschränkenden Nachteile wie Tempo 80, Überholverbot für LKW oder verschärfte Parkvorschriften.
Das Zauberwort heißt auch hier wieder "Aullastung" !
Sobald ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.800 kg überschritten wird, erfolgt die Besteuerung nämlich nach Gewicht. Das selbe Fahrzeug kostet plötzlich nur noch ca. € 172,-. Jede weiteren angebrochenen 200 kg schlagen zwischen 2.800 kg und 3.500 kg mit € 13,00 zu Buche. Es ist also in jedem Falle ein lohnendes Geschäft, denn die Steuerrückzahlung ist oftmals höher als die Kosten für die Auflastung. Lediglich für Hängerbesitzer bleibt ein Wermutstropfen: Die Anhängelast wird um den Wert der Auflastung reduziert.

> Auflastungstabelle <


Bitte denken Sie bei einer Auflastung Ihres Wohnmobils / Transporters an eine eventuell notwendig werdende
Vergrößerung der Bremsanlage!


www.hasselwander.de

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