Diese Masse berücksichtigt die spezifischen Betriebsbedingungen einschließlich solcher Faktoren wie Werkstoffestigkeit,Tragfähigkeit der Reifen, usw. Diese Masse darf aus sicherheitstechnischen Gründen in keinem Fall überschritten werden. Jede Überschreitung dieses Gewichts wird als Überladung von der Polizei geahndet. Die Masse im fahrbereiten Zustand entspricht der Masse des leeren Fahrzeuges (einschließlich Schmiermittel, Werkzeug, Ersatzrad und gefülltem Tank), mit allen werkseitig eingebauten Standardausstattungen, zuzüglich 75 kg für den Fahrer und zuzüglich der unten aufgeführten Grundausstattung. Diese Masse sollte durch herstellerseitiges Wiegen vor der Auslieferung festgestellt, und ins Bordbuch eingetragen werden.
Beispiel: Motorcaravan mit 2.825 kg Leergewicht. Daraus folgt: 2.825 kg + 75 kg (Fahrer) + 160 kg (Grundausstattung) = 3.060 kg
Zur Grundausstattung gehören alle Ausrüstungsgegenstände und Flüssigkeiten, die für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeuges notwendig sind. Die Achslast gibt Auskunft über die Gewichtsverteilung (maximale Belastungsmöglichkeit der Vorder- und Hinterachse) im Reisemobil. Der Basis-Hersteller gibt auf Anfrage die Werte heraus. Oft sind sie aber auch direkt am Fahrzeug vermerkt. Auch diese Gewichtsangaben müssen strikt eingehalten werden, was durch sorgfältiges Beladen, richtige Gewichtsverteilung und Kontrolle auf der Waage leicht möglich ist. Der Aufbau-Hersteller legt die Dachlast für das jeweilige Modell fest. Die Dachlast ist von der Konstruktion des Daches (Alu-Sandwich, GfK) abhängig. Welches Gewicht auf dem Dach transportiert werden darf ist beim Hersteller zu erfahren. Der KFZ- Schein gibt genaue Auskunft über die Anhängerlast, d.h. wieviel gebremste und ungebremste Kilogramm gezogen werden dürfen. Die angegebenen Werte ergeben sich aus einer Reihe von Prüfungen (unter anderem ein Dauertest mit zwei Millionen Lastwechseln), die vor Markteinführung einer Anhängekupplung durchgeführt werden. Der Anbau der Anhängerkupplung muß von einer technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra) abgenommen werden. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. ( Ausgenommen hiervon sind Anhängekupplungen mit einer sogenannten E1 oder E4 Kennung )
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